Einleitung
Mein Sohn Reinhard leidet seit seinem 8. Lebensjahr an therapieresistenter
Epilepsie mit vielen Anfällen. Mit einem Behinderungsgrad von 80% (lt.
Bundessozialamt) war er Dauerleistungsempfänger von Sozialhilfe. An einen
unselbstständigen Erwerb war nicht zu denken, niemand wollte ihn einstellen.
Nach 2 Gehirnoperationen besserte sich sein Zustand, so dass er mit Hilfe
der Monopolverwaltung eine Trafik übernehmen konnte. Sein Bestreben war es
der Allgemeinheit nicht zur Last zu fallen. Diesen Betrieb führte er mit
Hilfe der Eltern 11 Jahre. Unser Staat kann, oder will es sich nämlich nicht mehr leisten chronisch Kranken eine Pension zu gewähren wir unterstützen da viel lieber Freunde in der EU. Griechenland kann ja nichts für das finanzielle Desaster, da müssen wir helfen. Oder Banken, schließlich pumpen wir ja das Geld nicht umsonst dort hinein, die können ja auch nichts dafür, dass sie fehl spekulieren. Und schuld muss man ihnen erst einmal nachweisen, sind ja Top Manager. Nicht zu vergessen der Genderwahn, wo wir auch ohne Rücksicht meiner Meinung nach Geld kübelweise beim Fenster hinaus werfen. Wir halten uns einfach schadlos an den Wehrlosen das ist viel einfacher. Wir haben Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erhoben. Wie zu erwarten war hat es mehrere Gutachten gebraucht um meinem Sohn zu bestätigen, dass er mit seinem Leistungskalkül psychisch geringe und geistig leichte Tätigkeiten mit durchschnittlichen und nur phasenhaft besonderen Zeitdruck ausüben kann. Das wären dann leichte Hilfsarbeiterberufe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Sachverständige gab als Beispiel "leichte Putztätigkeiten" an, diese würden seinem Leistungskalkül entsprechen. Bei Reinigungsfirmen würde er zwar nicht dem Anforderungsprofil entsprechen, aber es gäbe am Arbeitsmarkt ja hunderte freie private Stellen für solche Tätigkeiten. Laut Gutachten würde auch Museumswärter oder Schrankenwärter als leichte Hilfsarbeit gelten. Leider hatte oder wollte unser Anwalt dem nichts entgegensetzen. Was mich hier so stört ist der Umstand, dass Ärzte innerhalb einer halben Stunde aufgrund einer Untersuchung über eine Erwerbsfähigkeit urteilen können und Gutachten von anderen Ärzten wo der Patient 20 Jahre und mehr in Behandlung steht einfach ignoriert werden. Eine der Aussagen dabei war "Sie sind zu jung". Ich frage mich , was bitte hat eine chronische Erkrankung mit dem Alter zu tun. Den politischen Streit über die Frühpensionen auf dem Rücken der Kranken auszutragen finde ich gelinde gesagt verwerflich. Rein rechtlich steht meinem Sohn die Erwerbsunfähigkeitspension zu und er hatte sie auch für 2 Jahre bekommen. Laut Ombudsmann werden die Entscheidungen von einer Kommission unter Berücksichtigung sozialer Aspekten getroffen. Was bitte ist dabei sozial wenn man einen Menschen in die Mindestsicherung und damit in die Armut treibt.
Medizinisch gesehen gibt es mehrere Spitalsgutachten
vom Leiters der II. Neurologischen Abteilung des
Neurologischen Zentrums am Rosenhügel, worin ein
90%-100% Behinderungsgrad mit signifikantem kognitiven Defizit mit
Konzentrationsstörungen Aufmerksamkeitsstörungen,
deutlich eingeschränkter
reaktiver Belastbarkeit, verbaler Gedächtnisstörungen und eingeschränkter
Planungsfähigkeit
festgestellt wurde hatte darauf
auch keinen Einfluss.
Ein weiterer Neurologe und ein Arzt kommen zum selben Schluss.
Ich nehme vorerst einmal zur Kenntnis, dass wir in Österreich immer vorgeben wie reich wir sind, aber für kranke Menschen nicht immer diesem Reichtum entsprechend genügend getan wird. Wir werfen lieber Geld kübelweise, wie ich weiter oben schon ausführte, beim Fenster hinaus.
KOBV,
da mein Sohn bis zur seiner Selbstständigkeit in der Trafik die
erhöhte Familienbeihilfe bezog suchte ich im Dezember 2015 erneut an. Obwohl
auch das Gutachten vom Bundessozialamt zu dem Schluss kommt, Eines noch zum Schluss!
Mein Sohn würde liebend gerne Arbeiten, wenn er es könnte und dass er
es trotz seiner Behinderung konnte hat er 11 Jahre lang bewiesen. Leider haben
sich seine Zustände so verschlimmert, dass es einfach aus gesundheitlichen
Gründen nicht mehr möglich war.
Am
12.08.2016 wurde seitens des KOBV das Fax an die SVA mit dem neuerlichen
Ansuchen zur Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitspension weitergeleitet.
ge ist eingereicht, werden ja sehen wie unabhängig unsere Gerichte sind. |